Maximale Arbeitszeit (pro Tag, Woche & Monat) – Wie viele Stunden darf man arbeiten?
Die Frage, wie lange Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pro Tag, Woche und Monat arbeiten dürfen, beschäftigt Unternehmen regelmässig. Die Planung und Organisation des Personaleinsatzes muss immer auch die maximale Arbeitszeit im Auge behalten. Gleichzeitig sollten auch Mitarbeitende die gesetzlichen Regelungen kennen, um mögliche Fehler ihrer Vorgesetzten zu erkennen. In der Schweiz ist die die Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV) die Quelle für die gesetzlichen Regelungen.
Inhalt
↓ Definition Arbeitszeit
↓ So regelt das Arbeitszeitgesetz die Arbeitszeit
↓ Maximale Arbeitszeit pro Tag
↓ Maximale Arbeitszeit pro Woche
↓ Unterscheidung Überstunden und Überzeit
↓ Pausenregelungen
Definition Arbeitszeit
Als Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes gilt die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat. Ruhepausen sind zwar gesetzlich vorgeschrieben, gehören aber in der Regel nicht zur Arbeitszeit und werden von ihr abgezogen.
So regelt das Arbeitszeitgesetz die Arbeitszeit
In der Schweiz enthält die Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV) alle vorgeschriebenen Bestimmungen rund um die Arbeitszeit. Es dient dazu, angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen. Wer Fragen zur maximalen Arbeitszeit hat oder die Regelungen rund um die Schicht- und Nachtarbeit ergründen möchte, findet im Arbeitsgesetz Antworten. Vermutet man Verstössen, kann es auch hilfreich sein, einen Anwalt beziehungsweise eine Anwältin beratend hinzuzuziehen.
Die maximale Arbeitszeit pro Tag
Innert 24 Stunden darf höchstens 9 Stunden Arbeit in 10 Stunden Präsenzzeit sein. Zwischen Freitagabend und Montagmorgen kann in 12-Stunden-Schichten gearbeitet werden, soweit 2 Stunden Pause gewährt wird.
Die maximale Arbeitszeit pro Woche
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels, sowie 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmer. Eine Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit um höchstens vier Stunden kann unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden, sofern und solange zwingende Gründe dies rechtfertigen.
Unterscheidung Überstunden und Überzeit
Unterscheidung Überstunden und Überzeit
Überstunden: Als sogenannte Überstunden werden diejenigen Mehrarbeitsstunden bezeichnet, welche zwar über die vertraglich vereinbarte Normalarbeitszeit geleistet werden, aber die maximale wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Auf eine Entschädigung von Überstunden kann vertraglich verzichtet werden (Art. 321c OR).
Überzeit: Die Arbeitszeit, welche über diese gesetzlich erlaubte wöchentliche Höchstarbeitszeit geleistet wird, ist sogenannte Überzeit. Überzeitarbeit ist in der Regel mit einem Lohnzuschlag von 25 % zu entschädigen.
Pausenregelungen
Die Pausen sind um die Mitte der Arbeitszeit anzusetzen. Entsteht vor oder nach einer Pause eine Teilarbeitszeit von mehr als 5½ Stunden, so ist für diese eine zusätzliche Pause gemäss Artikel 15 des Gesetzes zu gewähren.
- Bei mehr als 5½ Stunden 15 Minuten
- Bei mehr als 7 Stunden 30 Minuten
- Bei mehr als 9 Stunden 60 Minuten
Das Arbeitsgesetz ist zwingend, und Arbeitgeber dürfen längere Pausen gewähren, nicht aber kürzere.
Zusammenfassung
Bei Personalmangel müssen oft zuerst die vorhandenen Mitarbeiter einspringen, um die anfallenden Aufgaben zu erledigen. Die Folge: Überlastung und Unzufriedenheit in der Belegschaft. Und auch rechtlich ist das problematisch. Nicht umsonst gibt es Vorgaben im Arbeitszeitgesetz, die die maximale Arbeitszeit regeln. Nur so können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesundheitlich geschützt werden und bleiben dem Unternehmen lange erhalten.
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